Etwa seit der Zeit der Karolinger war es möglich, zur Sicherung von Schulden ein Pfand, auch Fron genannt, von dem Schuldner zu beschlagnahmen. Als Fron dienten Grundstücke (unbewegliche Güter), aber auch bewegliche Güter wie beispielsweise Pferde, Waffen und auch wertvoller Schmuck. Zuvor war dies nicht möglich. Die bisher übliche Ächtung erforderte die Anrufung des Königs.…
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