Ursprünglich Vorsteher des Hausgesindes und somit unfrei oder “hörig”, nahm der Hausmeier (major domus) in frühfränkischer Zeit einen rasanten Aufstieg. An den Höfen der Merowinger hatten König und Königin sowie Königstöchter/söhne ihren eigenen Majordomus. Nach dem Tod Chlodwigs I. (511) wuchs mit den Reichsteilungen die Bedeutung des Amtes. Chlodwigs I. und seine FamilieQuelle: Wikipedia Der…
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