Gewitter am Horizont – vor der Babenberger Fehde

5. Mai 2013
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Poppo II. ist der jüngere Sohn Poppos I. und könnte um 835 geboren worden sein. Er wird erst in dem Moment aktenkundig, als dem älteren Bruder größere Aufgaben in Austrasien zugewachsen sind. Unter dem Jahre 880 erwähnen die Annales Fuldenses Poppo II. als Sieger in einer Schlacht gegen die Daleminzier und bezeichnen ihn als Markgrafen der Sorbischen Mark. Seine vorrangige Aufgabe ist also die Sicherung der östlichen Reichsgrenze gegen andringende Slawenstämme. Gleichzeitig wird er als ‘dux’ der Thüringer bezeichnet, also ‘Herzog’, was zunächst nur ein militärischer Rang ist. Mit ihm erscheint der fränkische Graf Egino, der ebenfalls den Rang eines ‘dux’ zugesprochen bekommt und der mit ihm um die Vorherrschaft in Thüringen und der Sorbenmark streitet. Obwohl Poppo II. mehrfach unterliegt, behält er seine Stellung – Kaiser Karl III., Nachfolger seines Bruders Ludwig III., hält ihn; Egino bekommt im Jahre 885 eine Grafschaft im fränkischen Badanachgau südlich von Würzburg im Bereich der Francia orientalis.
Als Erzbischof Liutbert von Mainz im Jahre 889 stirbt, berichtet Regino von Prüm, verwendet Poppo II. sich bei König Arnulf für den fuldischen Abt Sunzo als Nachfolger, der daraufhin Erzbischof wird.
Für die nun notwenige Neubesetzung fungiert Poppo II. 890 als  ‘legatus regis’ bei der Abtwahl in Fulda. Das Reichskloster hat zwar das Recht auf freie Abtwahl, zur Zeremonie gehört aber die feierliche EInführung des Neugewählten durch den Kaiser bzw. dessen Gesandten. Als Reichsadliger mit Besitzungen im Grabfeld ist Poppo II. anscheinend der direkte Nachbar und als solcher mit dieser prestigeträchtigen Aufgabe betraut worden.
In dieser Zeit baut Poppo II. weiter die Abtei Neustadt/Main als Stützpunkt seiner Herrschaft über den Waldsassengau aus. Dort hat die Familie Eigengüter; ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zu karolingischen Reichsklöstern hat sicherlich für beide Seiten – die ‘weltliche’ wie die ‘geistliche’ – durchaus Vorteile.
In dieser Zeit fürchtet die Kirche von Reims um ihre Besitzungen in Thüringen – offenbar will Poppo II. seinen Einflußbereich ausdehnen, und das geht immer mit Inbesitznahme einher. Seine Interventionen “für” Kloster Fulda und Erzbistum Mainz zeugen von großem Selbstbewußtsein, denn vor dem Herrschar sind immer höchste Würdenträger für im Hintergrund bleibende Bittsteller eingetreten. Ist sein Rang wirklich hoch genug? Zudem ist er räumlich für Mainz nicht zuständig, geistlich schon gleich gar nicht. Mit diesen Aktionen brüskiert er die fränkischen Konradiner, deren Herrschaftsbereich im Westen an den seinen angrenzt.
Im Jahre 892 setzt König Arnulf den selbstbewußten Poppo II. ab, er macht ihm sogar einen Prozeß wegen “Treulosigkeit”, entzieht ihm alle Amtsbefugnisse und konfisziert sämtliche Lehen. Die überträgt er Konrad dem Älteren vom Hessengau, mit dem der Kaiser verwandt ist. Vorwand für Prozeß und Amtsenthebung ist ein unglücklich ausgegangener Feldzug gegen die Böhmen, zu dem Poppo II. die Unterstützung des Bischofs von Würzburg angefordert und erhalten hatte. Auf dem Rückzug wurde Bischof Arn von rachedurstigen Slawen erschlagen. Konrad der Ältere freilich kann sich als Markgraf in Thüringen nicht halten – schon nach kurzer Zeit tritt er freiwillig von allen Ämtern zurück. Zudem muß er fuldischen Klosterbesitz in Hessen gegen thüringische Güter tauschen. An seiner Stelle setzt Arnulf einen anderen fränkischen Reichsadligen als ‘marchio Thuringorum’ ein – Burchard II., vielleicht einen Sohn jenes Burchard, der schon Poppo I. in seinen Rechten beerbt hatte. Trotzdem scheint Poppo II. sich gut behauptet zu haben – Arnulf, inzwischen zum Kaiser gekrönt, muß ihm im März 899 alle seine konfiszierten Güter zu freiem Eigen zurückgeben und die damalige Aktion schriftlich und “voll Reue” als unrechtmäßig (!) deklarieren. Poppo II. ist reich: ihm gehören (nun wieder) (Grafen)Rheinfeld, Poppenlauer, Zeilsheim (jetzt Frankfurt am Main), Rodach bei Coburg, Königshofen, Saalfeld, Apfelstädt ‘et cetera omnia’ – eine veritable Machtbasis!

Limes Sorabicus (Sorbische Mark)

Limes Sorabicus (Sorbische Mark)
Quelle: wikimedia.org

Den durch den unglücklich ausgegangenen Böhmen-Feldzug vakant gewordenen Bischofsstuhl besetzt Kaiser Arnulf mit Rudolf vom Lahngau, einen Bruder Konrads des Älteren, der “obwohl von edler Geburt, doch äußerst einfältig war”, wie Abt Regino von Prüm kritisch anmerkt.
Offenbar hat Arnulf von Kärnten Mainfranken als “Königsland” betrachtet, das dem König direkt unterstellt ist und daher freihändig vergeben und entzogen werden kann. Vielleicht auch hat er mit diesen Maßnahmen versucht, die Verbündeten und miteinander versippten Fürsten Otto den Erlauchten von Sachsen und Poppo II. von der Sorbenmark räumlich voneinander zu trennen. Das ist aber zu seinen Lebzeiten nicht gelungen.
Bis 906 ist Poppo II. Graf im Volkfeld und im bairischen Nordgau; er hat also die Nachfolge seiner getöteten Neffen angetreten. Seine Söhne Adalbert (bis 915) und Poppo III. (bis 945) sind Grafen im Grabfeld und Tullifeld. Eine Tochter unbekannten Namens wird mit Wilhelm, Graf von Weimar, verheiratet.
Wann Poppo II. gestorben ist und wo er begraben wurde, ist ebenso wenig überliefert wie die Kunde davon, welche Frau er wann geheiratet hat.

© Amhara zu Agorá

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