Zur Herstellung von Bruchrädern verwendete man ein Wagenrad und versah es mit Nägeln und Klingen. Anwendung fand es bei der Bestrafung von Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Die Verurteilten wurden auf das Rad gebunden und mit dessen Hilfe nun die Knochen von Armen und Beinen gebrochen. Kamen die Delinquenten bei der Prozedur nicht zu Tode, blieben sie entweder an das Rad gebunden und starben viele Tage später an ihren Verletzungen oder wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
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