Schulze

11. November 2012
Von

Handwerker

 

Der Schulze oder Schultheiß war ein angesehener und wichtiger Beamter in jeder Gemeinde bzw. Stadt. Er war vom städtischen Rat oder vom Landesherrn damit beauftragt, die Verwaltungshoheit und Rechtspflege auszuüben.

Meist sprach man in den Dörfern vom Schulzen und in den Städten vom Schultheiß. Die Begriffsverwendungen waren aber auch regional unterschiedlich.

Der Schultheiß war der oberste Richter und oftmals auch der Vorsteher der Stadt. Ihm oblag die niedere und später auch die hohe Gerichtsbarkeit. Er war auch beauftragt, die Bürger zur Begleichung ihrer Schuldigkeiten anzuhalten. So trieb er Gelder ein und sorgte für die Einhaltung anderer Verpflichtungen der Bewohner seines Amtsbezirks.

Oft wurde das Amt des Schulzen auf Lebenszeit vergeben oder war sogar das Amt eines Erbschulzen. Bei Erbschulzen war das Amt an eine Familie oder an einen Grundbesitz gebunden.

Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Begriff des Schulzen oder Schultheiß durch die Bezeichnung Richter ersetzt. „Schulze“ bezeichnete nun nur noch den Ortsvorsteher. Der Begriff Schultheiß bzw. Stadtschultheiß wurde dann (zuletzt in Württemberg 1930) durch den Begriff Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister ersetzt.

 

 

Schuldheiss

Schuldheiss – Holzschnitt 16. Jahrhundert (Quelle: Wikipedia)

 

 

 

 


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