Folter als Gottesurteil

16. September 2012
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Folter

Bei der Suche nach Hexen und Ketzern wurden das Feuer und das Wasser als Folter oder Hinrichtungsmethode genutzt. Beim Ertränken als Folter wurden dem Verdächtigem die Arme und Beine gefesselt. Gebunden an einem Seil wurde er ins Wasser geworfen. Nach einiger Zeit wurde er für das Geständnis, oder für ein weiteres Mal tauchen, heraufgezogen. Bei einem Gottesurteil wurde der Verdächtige ebenfalls gefesselt ins Wasser geworfen. Schwamm er trotz der Fesseln auf dem Wasser, so war er schuldig. Ertrank der Verdächtige, war er unschuldig.

Probe des glühenden Eisens

Die Probe des glühenden Eisens. Bei dieser Form des Ordals musste ein glühendes Eisen angefasst und ein Stück weit getragen werden.

Wurde Feuer zur Folter benutzt, wurden dem Opfer bis zum Geständnis Verbrennungen an allen Körperteilen zugefügt. Die Feuerprobe als Gottesurteil hatte verschiedene Varianten: Der Angeklagte musste barfuß über sechs oder zwölf rotglühende Pflugscharen gehen, oder der Angeklagte musste ein glühendes Eisen über eine Distanz von neun Fuß oder mehr tragen, oder der Angeklagte musste seine Hand in ein Feuer strecken. Blieb der Angeklagte dabei unverletzt, heilten die Wunden innerhalb von (meist) 3 Tagen, oder die Verletzungen eiterten nicht, galt er als unschuldig. Ansonsten war das Urteil klar: Schuldig!

Bei Hinrichtungen mit Feuer wurde der Verurteilte an einen Pfahl gebunden, das unter ihm geschichtete Holz wurde angezündet. Der Verurteilte verbrannte qualvoll.

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