Folter im Mittelalter

26. August 2012
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Folter

Die in einigen Teilen dieser Welt noch heute praktizierte Folter war im Mittelalter auch in Deutschland eine weit verbreitete Methode. Marter, Tortur, Frage in der Strenge bzw. Frage in der Schärfe oder Peinliche Befragung sind andere Bezeichnungen für die Folter. Sie war eine Maßnahme des Strafverfahrensrechts und sollte eine Entscheidungsgrundlage liefern, um ein Urteil fällen zu können.

Hatte die Kirche vor den 12. Jahrhundert die Folter noch ausdrücklich abgelehnt, so änderte sich das im hochmittelalterlichen Kreuzzug der Kirche gegen die Katharer (Hauptgruppe: Albigenser) und gegen die  Waldenser. Papst Innozenz IV. rief (1252) in seiner berühmt-berüchtigten Bulle “Ad Extirpanda“ norditalienische Kommunen auf, Personen, die der Ketzerei verdächtig waren, mit Folter zum Eingeständnis ihrer Irrtümer zu zwingen. “Ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“, diese von weiteren Päpsten bestätigte Anordnung wurde auch im 13. Jahrhundert während  der Inquisition angewendet.
Im Zeitalter der Hexenverfolgungen war die Folter Mittel zum Zweck, Geständnisse von Verdächtigen zu erzwingen. Es wurde dabei so lange, so heftig und so oft gefolterte, bis die so Verhörten ihren Peinigern das Erwünschte gestanden. Die Qualen einer solchen Folter waren aber nicht Garant für ein wahrheitsgemäßes Geständnis, es beendete nur die Qualen der Folter.
So wurde im Inquisitionsverfahren das Geständnis des Beschuldigten zur „Königin aller Beweismittel“, und das Geständnis erlange man oft mit Hilfe der Folter.

Feuerhinrichtung von Anneken Hendriks in Amsterdam 1571 (Quelle: Wikipedia)

Auch im Zivilrecht vertrat man die Meinung, dass die Folter ein notwendiges Mittel zur Erforschung der Wahrheit in Strafsachen sei. Dem Unschuldigen verleihe Gott die Kraft, die Qualen der Folter ohne ein Geständnis zu überstehen. Der Schuldige gestehe unter den Qualen. Die Anwendung der Folter breitete sich im Laufe des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit nahezu im gesamten Heiligen Römischen Reich aus.
Die Folter wurde grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Neben dem Scharfrichter, er führte die Folter durch, und einem Oberen der Stadt, zur Aufsicht und zum Protokoll, war nur noch der Angeklagte anwesend. Er wurde gefesselt in die Folterkammer geführt und nach den Qualen der Folter wieder in den Kerker gebracht. Dort wartete der Angeklagte auf die Fortführung des Prozesses oder auf sein Urteil.
Im Mittelalter waren viele Foltermethoden bekannt, das Auspeitschen mit Riemen, Peitschen oder auch Ruten, die Streckbank, die Eiserne Jungfrau. Auf gängige Foltermethoden im Mittelalter wird in einigen folgenden Artikeln eingegangen.

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