Das Halsgericht (Hochgericht) war ein Gericht, welches die Befugnis hatte, Urteile „gegen Hals und Hand“ zu fällen. Es war also berechtigt, Todesstrafen und schwere Verstümmelungen als Strafe festzulegen.
Autor: kortini
Tags: Der kleine Klugscheisser, Halsgericht, Lexikon
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