Wenn etwas redensartlich „Hand und Fuß“ hat, so betrachten wir es als vollwertig oder hochwertig, gut durchdacht oder gut ausgeführt.
Die Ursprünge dieser Redensart gehen auf die Ritterzeit zurück. Nur ein Mann, der seine rechte Hand zum Führen des Schwertes und seinen linken Fuß zum Besteigen des Pferdes noch besaß, wurde als kriegstauglich angesehen. Nur dann konnte man sich auf ihn verlassen.
Im Rechtswesen galt das Abschlagen des linken Fußes oder der rechten Hand (in schweren Fällen auch beides) als schwere Strafe. Ein zu dieser Strafe verurteilter Täter verlor nicht nur seine Gliedmaßen, sondern büßte auch seine Mannhaftigkeit ein. Er war nicht mehr vollständig und man konnte sich nicht mehr auf ihn verlassen.
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