Straßburger Adventsstreit

13. Dezember 2015
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KlugscheisserObwohl schon Papst Gregor der Große im 7. Jahrhundert für die lateinische Kirche festgelegt hatte, daß es vier Adventssontage gäbe, hielten manche Regionen an Sondertraditionen fest. Beispielsweise hat sich in Mailand bis heute die Tradition einer sechswöchigen Adventszeit erhalten. Kaiser Konrad II. wünschte für sein Reich eine verbindliche Regelung bei der Frage, wie zu zählen sei, wenn der 24.12. auf einen Sonntag fällt. Fängt Advent dann eine Woche früher an – und auch die Fastenzeit verlängert sich entsprechend? Oder ist Weihnachten nicht am 25.12. und der Heilige Abend eben “nur” der Vorbereitungstag auf dieses Christfest? Dann kann an diesem Tag zugleich der 4. Advent sein – auch wenn sich dadurch die Fastenzeit um einige Tage verkürzt.
Bischof Wilhelm von Straßburg hatte im Jahr 1038 den 1. Advent bereits am 26. November gefeiert, eben weil der Heilige Abend auf einen Sonntag fiel. Kaiser Konrad, ein Neffe des Geistlichen, legte die päpstliche Festlegung auf vier Adventssonntage knapper aus. Er wollte nicht schon am 26.11. in Straßburg den 1. Advent feiern, sondern “erst” am 03.12. auf seiner Limburg bei Bad Dürkheim. Dorthin lud er auf die Schnelle alle erreichbaren Bischöfe zu einer Synode ein, die ganz in seinem Sinne entschied. Unter dem Vorsitz von Bischof Bardo von Mainz legten die Bischöfe Azecho von Worms, Reginbald von Speyer, Heribert von Eichstätt, Thietmar von Hildesheim sowie Walter von Verona im Beisein des Kaisers und seiner Gemahlin Gisela gegen Bischof Wilhelm von Straßburg fest, daß der erste Adventsonntag stets in der Zeit zwischen dem 27. November und dem 3. Dezember begangen werden müsse. Fünfhundert Jahre später wurde diese Festlegung vom Konzil zu Trient bestätigt.

© Amhara zu Agorá

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