Winkelehe

17. Mai 2015
Von

Die Winkelehe war eine im Mittelalter nicht unübliche Form der Ehe. Die Winkelehe wurde oft in einem Winkel des Hauses, nach dem diese Eheform benannt wurde, in der Form geschlossen, dass der Bräutigam die zukünftige Ehefrau fragte, ob sie ihn zum Ehemann habe wollte. Damit diese Ehe gültig wurde, bedurfte es lediglich der Zustimmung der Frau. Zeugen oder ein Priester waren nicht notwendig. Allerdings fehlte bei Streitigkeiten die Beweisbarkeit aufgrund der fehlenden Zeugen.

Neben der Bezeichnung Winkelehe werden auch die Ausdrücke heimliche Ehe oder formlose Ehe verwendet.

Allerdings war die Winkelehe ohne Einhaltung von Formvorschriften von der Kirche und auch von den Stadträten nicht erwünscht.

Segen Brautleute

Reymont und Melusina wurden verlobt und der Bischof segnet die Ehe in ihrem Bett.
Holzschnitt aus dem Werk Schöne Melusine, 15. Jahrhundert
Quelle: Wikipedia

Die Kirche unternahm immer wieder Schritte, um gegen die Winkelehe vorzugehen. Im Jahre 1184 wurde die Ehe zum Siebten Sakrament erhoben. Damit wollte die Kirche ihren Anspruch, das menschliche Leben zu regeln, verdeutlichen. Dies reichte natürlich noch aus. In der Erzdiözese von Paris ordnete Erzbischof Odo (verstorben 1208) an, dass Eheschließungen angekündigt werden müssten.  Die Absicht musste gleich an den drei der Heirat vorausgehenden Sonntagen und Feiertagen in der betreffenden Kirche angekündigt werden. Einige Jahre später, 1215, setzte die Kirche durch, dass es in allen Kirchen eines sogenannten öffentlichen Aufgebotes bedurfte. Die Kirche setze zu diesem Zeitpunkt auch die priesterliche Segnung der Brautleute durch. Allerdings waren die neu eingeführten Rieten keine Voraussetzung für die Gültigkeit richtiger Ehen. So blieben auch über das Jahr 1215 hinaus die Winkelehen gültig.

Dem Franziskanermönch Berthold von Regensburg (verstorben 1272) waren die Winkelehen ein Dorn im Auge. Er war unermüdlich in seinem Bestreben gegen diese. Er versuchte es mit einem Aufruf an die Frauen: “Man soll auch in den Winkeln keine Ehe haben oder machen. Darum, ihr Frauen, durch den allmächtigen Gott, so hütet euch vor der Winkelehe. Wer euch vor den Leuten die Ehe nicht geloben will, dessen Gelübde sollt ihr in dem Winkel nimmer annehmen… denn er will euch betrügen.” (in: Georg Denzler, ebenda, S. 110)

Neben der Kirche war die Winkelehe den Stadträten, welche allesamt männlich waren, auch ein Dorn im Auge. Sie stellten die Winkelehe unter Strafe. Bei Schubert 2002, 259 findet man unter anderem Angaben über die folgenden Bestrafungen:  1327 soll ein Nürnberger Badersohn namens Konrad 10 Jahre Turmhaft verbüßen, weil er heimlich die Tochter des Hermann von dem Steine geheiratet hatte. 1410 wird ein Mann für fünf Jahre der Stadt verwiesen, weil er einer Bürgerstochter nachstellt.

All diese Bemühungen der Kirche und der Stadträte blieben fruchtlos. Sogar im 14. und auch im 15. Jahrhundert waren heimliche Eheschließungen sehr beliebt und groß in Mode.

Es dauerte bis zum Konzil von Trient (1545-1563), dass die Kirche sich endgültig durchsetzen konnte. Ab diesem Zeitpunkt war es gesetzlich vorgeschrieben, die kirchliche Trauung vorzunehmen, damit die Ehe gültig wurde.

Tags: ,

One Response to Winkelehe

  1. Kati
    28. Juni 2017 at 11:40

    “Neben der Kirche war die Winkelehe den Stadträten, welche allesamt männlich waren, auch ein Dorn im Auge.”

    Hm. Schmeiß das mal raus. Hier ging es wirklich mal darum, die Frau zu schützen, was man eherenwerten Männern durchaus mal zutrauen darf. ;-)

    Der Grund war, dass die Frau für den Fall einer Schwangerschaft oder auch nur der (damals entehrenden) Entjungferung abgesichert sein sollte. Der Mann sollte sich nicht herausreden können, sondern hatte nach dem öffentlich abgegebenen Eheversprechen zu den von ihm gezeugten Kindern zu stehen, und zwar erforderlichenfalls auch per Zwang – der, wie wir gut wissen, in allen Kulturen normalerweise zum Glück auch ziemlich rigoros ausgeübt wird.

    Dass die Winkelehe trotzdem gültig war, kommt daher, dass der Vollzug der Ehe (also ein mindestens einmaliger vaginaler Geschlechtsverkehr) notwendiger Bestandteil war.
    Also:
    1. Eheversprechen (Treue usw.)
    2. Vollzug
    Erst dann wurde die Ehe in der christlich-abendländischen Tradition rechtsgültig. Und in vielen anderen Kulturen ebenfalls. Daher kommen auch solche Traditionen, wie das blutige Bettlaken am Morgen aus dem Fenster zu hängen. Im Grunde stand die Jungfernschaft ja als Beweis dafür, dass die Frau nicht von einem anderen Mann schwanger sein kann. Ging es um politisch oder wirtschaftlich wichtige Ehen, war es nicht einmal selten, dass beim ersten Vollzug Zeugen anwesend waren und Protokoll führten.

Hinterlasse einen Kommentar zu Kati Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *