Beatrix I. von Gandersheim

7. September 2014
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Beatrix I. von Gandersheim war die älteste Tochter Kaiser Heinrichs III. und das einzige Kind aus seiner ersten Ehe mit Gunhild von Dänemark.

Grabplatte, etwa 1129, in Quedlinburg (Quelle: Wikipedia, Liste der Äbtissinnen von Quedlinburg)

Grabplatte, etwa 1129, in Quedlinburg (Quelle: Wikipedia, Liste der Äbtissinnen von Quedlinburg)

Bereits als Sechsjährige wurde sie von ihrem Vater als Äbtissin von Gandersheim eingesetzt (am 14.01.1043) und am 24.06.1044 außerdem noch zur Äbtissin von Quedlinburg geweiht. Die Stiftsdamen hätten das Recht gehabt, ihre Äbtissin selbst zu wählen, worauf der Kaiser aber keine Rücksicht nahm. Gandersheim und Quedlinburg waren ihrem Charakter nach fürstliche Familienstifte, in denen die ledigen Töchter hochadliger Familien ein gottgefällliges Leben führen wollten. Die Stiftsdamen verfügten über Privatbesitz und konnten jederzeit aus dem Stift austreten. Die Aufgabe des Stiftes und seiner Bewohnerinnen war (neben der geistlichen, das Gedächtnis der Gründer lebendig zu halten) die Ausbildung und Erziehung von adligen Töchtern. Die Stifte waren weitgehend unabhängig, weil “reichsunmittelbar” – sie standen also unter dem Schutz des Kaisers. Dafür hatten sie aber auch als Herberge für den Kaiser und sein Gefolge bei den zahlreichen Reisen durch das Reich zur Verfügung zu stehen. Das Leben in diesen Stiften war also ganz und gar nicht weltabgewandt!
Man kann nicht ernsthaft annehmen, daß ein Kind von sechs Jahren wirklich eigene Entscheidungen treffen könne. So wird wohl Kaiser Heinrich III. (oder Berater von ihm) dafür gesorgt haben, daß die blutjunge Äbtissin Stiftsgut verlehnte. Ländereien, deren Ertrag eigentlich dem Unterhalt der Stiftsdamen dienen sollte, gingen als Lehen an Adlige, die dem Kaiser genehm waren – natürlich mit allen Einkünften. Dadurch gerieten Stift und die Stiftsdamen in wirtschaftliche Nöte. Drei Päpste schalteten sich in den Konflikt ein, an dem sich auch der sächsische Adel lebhaft beteiligte. Schließliche waren es ihre Töchter und Witwen und also auch ihre Präbenden, über die da freihändig entschieden wurde! Aber erst Papst Stephan IX. erreichte 1057 einen Kompromiß. Allerdings hielt er nur bis zum Tode von Beatrix (13.07.1061).
Der Kompromiß sah vor, daß die Präbende der Stiftsdamen nicht verlehnt werden durfte, wohl aber sonstiger Stiftsbesitz und die Güter der Äbtissin. Mit einer Präbende (Pfründe) wurde ein adliges Mädchen in ein Kloster oder Stift gegeben, entsprechend einer Mitgift für eine Eheschließung. Diese Mitgift ging zwar in das Eigentum des Klosters oder Stiftes über, war aber zweckgebunden – sie sollte den Unterhalt der jeweiligen Frau sicherstellen.
Beatrix starb im Alter von 23 Jahren und wurde in der Stiftskirche zu Quedlinburg beigesetzt. In der Krypta erinnert eine Grabplatte aus dem 12. Jahrhundert an sie.

© Amhara zu Agorá

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One Response to Beatrix I. von Gandersheim

  1. Jana
    24. September 2014 at 15:35

    Hallo, ich wollte nur anmerken, daß die Gebeine von Beatrix im Kloster Michaelstein liegen. In der Klosterkirche kann man in der linken Wand eine Platte sehen, hinter der sie liegen und auf der ein kurzer Abriss der Lebensdaten. Bei Bedarf kann ich gern ausführlicher dazu schreiben, oder auch die gemachten Bilder senden. Viele Grüße – Jana

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