Auspeitschen

15. Dezember 2013
Von

Folter

 

Das Auspeitschen war eine Leibstrafe.

In den Urteilen wurde festgelegt, mit wie vielen Schlägen der Verurteilte zu bestrafen war.  Auch wurde das zu verwendende „Schlaginstrument“ im Urteil festgehalten.

Für die Auspeitschung wurden sehr oft Ruten (Weidenruten) verwendet. Aber auch die Peitsche mit Lederriemen war absolut gebräuchlich. Es gab sogar Peitschen mit in den Lederriemen eingearbeiteten Metallsplittern oder Peitschen mit mehreren Lederriemen. Ganz extrem waren Peitschen mit Ketten statt Lederriemen. Teilweise konnten die Kettenglieder sogar noch scharf angeschliffen sein.

Cod. Pal. germ. 432, fol. 026r  "Spiegel menschlicher Gesuntheit" Neues Testament - Mittelrhein, 1420-1430  Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg  Lizenz: <a title="Creative Commons-Lizenz cc-BY-NC-SA" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/" target="_blank">Creative Commons-Lizenz cc-BY-NC-SA</a>

Cod. Pal. germ. 432, fol. 026r
“Spiegel menschlicher Gesuntheit” Neues Testament – Mittelrhein, 1420-1430
Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg
Lizenz: Creative Commons-Lizenz cc-BY-NC-SA

Der zu bestrafende Verurteilte wurde fixiert und erhielt die festgeschriebenen Schläge. Für die Fixierung gab es mehrere Möglichkeiten.

Der Verurteilte konnte an einen Pfahl oder Balken gefesselt werden. Dabei umschlangen die Arme den Pfahl oder Balken, während der Delinquent ihm das Gesicht zugewandt aufrecht stand.

Dem Verurteilten konnten auch, während er aufrecht stand, die nach oben ausgestreckten Arme nach rechts und links festgebunden werden. Bei dieser Methode blieb der Delinquent auch aufrecht stehen, wenn er ohnmächtig wurde.

Eine weitere Möglichkeit der Fixierung des Verurteilten war der Prügelbock. Dieses Foltergerät war oftmals ähnlich geformt wie ein Pferderücken. Der Oberkörper des Verurteilten wurde bäuchlings mit ausgestreckten Armen über den Prügelbock gelegt und die Hände wurden mit Lederriemen oder Ketten festgebunden. Der Prügelbock erfüllte gleich zwei wichtige Funktionen. Der Verurteilte nahm eine demütige Haltung ein und die Setzung gezielter Schläge wurde erleichtert.

Die Bestrafung selbst war eine sehr schmerzhafte Prozedur die dem Körper schwere Verletzungen zufügte, die bis zum Tode führen konnten.

Bereits nach wenigen Schlägen mit der Rute oder Peitsche war die Haut aufgeplatzt und es entstanden meist lebenslange Narben. Sehnen und Blutgefässe wurden durch die Schläge verletzt und es ging mitunter so weit, dass das Fleisch regelrecht von den Rippen gefetzt wurde.

Wenn der Verurteilte seine Strafe nicht ohnehin als Todesstrafe erhalten hatte, gab ihm das noch lange nicht die Gewissheit, die Bestrafung zu

verschiedene Peitschen   Foto: Landrichterin mit freundlicher Genehmigung des Museo de Tortura in Volterra / Italien

verschiedene Peitschen
Foto: Landrichterin mit freundlicher Genehmigung des Museo de Tortura in Volterra / Italien

überleben.

Nicht selten waren die Hiebe so heftig, dass der Delinquent direkt beim Erhalt seiner Bestrafung verstarb. Aber auch nach der Bestrafung bestand noch ein hohes Risiko. Die schweren Verletzungen konnten sich entzünden und nach kurzem oder längerem Siechtum noch zum Tode führen.

Überlebte der Verurteilte seine Bestrafung, war er meist für den Rest seines Lebens   von dieser gezeichnet.

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