Der Vertrag von Nöteborg schreibt erstmals den Grenzverlauf zwischen Schweden und der Republik Nowgorod fest
Die Republik Nowgorod war traditionell mit Schweden und dem Deutschen Orden verfeindet. Religiöse und wirtschaftliche Gründe waren es, die ein Vordringen gen Osten lohnend erscheinen ließen. Das Einflussgebiet in Finnland und der für den Handel bedeutsame Zugang zur Ostsee sollten erobert werden. So wurden eine Reihe von Kriegen zwischen Schweden und Nowgorod ausgetragen. Ab dem späten 12. Jahrhundert versuchten die Ritter des Deutschen Ordens, die Region des Baltikums unter ihre Kontrolle zu bringen. Diese scheiterten allerdings in den Schlachten an der Newa, auf dem Peipussee und bei Wesenberg. Die Zahl der Schlachten gegen Schweden beläuft sich auf 26 und die Zahl der Schlachten gegen den livländischen Schwertbrüderorden auf 11.
Durch die Vermittlung deutscher Kaufleute kam es dann auf der Festung Nöteborg (Schlüsselburg) am 12. August 1323 zum Vertrag über die Festschreibung des Grenzverlaufs. Der Großfürst von Moskau und Fürst von Nowgorod, Juri I. Daniilowitsch, verzichtete auf einige seiner karelischen Besitzungen. Die Grenze verlief somit nordöstlich von Viborg durch Savo bis zum Bottnischen Meerbusen. Beide Vertragsparteien erklärten ihre Absicht, darauf zu verzichten, entlang der Grenze Festungen zu errichten.
Aber wie so oft hatte der Vertrag nicht lange Bestand. Bereits wenige Jahre später drangen die Schweden bis nördlich des Bottnischen Meerbusens vor und verletzten so die gesetzte Grenzlinie. 1595 wurde im Frieden von Teusina der Grenzverlauf weiter nach Osten verschoben. Die Linie zog sich dann von Savonlinna nach Kainuu.
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