Als Schwertmage bezeichnete man einen männlichen Verwandten eines Mannes. Schwertmagen waren aber nur die männlichen Verwandten der väterlichen Seite des Mannes, also jene von der Seite des Schwertes.
Die Schwertmagen spielten eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung. So wurde für die Findung eines Erben oder eines Vormunds für einen unmündigen Mann/Jungen meist auf den nächsten Schwertmage zurückgegriffen.
Aber auch bei der Vormundschaft der unmündigen Frauen/Mädchen und natürlich auch über die Witwe des Verstorbenen griff man meist auf den nächsten Schwertmage zurück.
Das Gegenstück zu den Schwertmagen waren die Spillmagen, jene von der Seite der Spindel. Das waren alle weiblichen Verwandten des Mannes und jene (männlich und weiblich) aus der Sippe der Frau.
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