So wie der gemeine Pöbel an den Pranger gestellt wurde, wurden auch bessergestellte angeklagte oder verurteilte Bürger zur Schau gestellt.
Da diese Menschen aber sogar im Falle einer Anklage oftmals eine bessere Behandlung erfuhren, gab es sogenannte Schaugefängnisse. Hier hatte der Gefangene ein Dach über dem Kopf und war nicht direkt den Blicken der Marktbesucher ausgesetzt. In dem Gefängnis gab es kleine Fenster, die einzig und allein dazu dienten, dass vorbeigehende Bürger den Häftling betrachten, bespucken und beschimpfen konnten.
Das Gefängnis stand an einem öffentlichen Ort (Marktplatz) und bot keinerlei Komfort.
Das wohl berühmteste Schaugefängnis ist der sogenannte „Raubgrafenkasten“ im Quedlinburger Schlossmuseum. Angeblich wurde Graf Albrecht II. von Regenstein von den Quedlinburger Bürgern gefangen genommen und musste in dem hölzernen Kasten auf seinen Prozess warten. Er soll von 1336 bis 1338, also zwei Jahre lang bei Kälte und Hitze in dem Kasten verbracht haben. Er bekam durch eine kleine Luke Wasser und Brot und musste seine Notdurft in dem Kasten verrichten.

Innenansicht eines Raubgrafenkastens, Quedlinburg
Titel: Raubgrafenkasten-Innenansicht
Foto: Hermann Junghans
Original-Datei: Raubgrafenkasten-Innenansicht
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Auch wenn die Geschichte mit Graf Albrecht nicht belegt und wissenschaftlich umstritten ist, so stammt das Gefängnis tatsächlich aus dem 14. Jahrhundert und ist ein Nachweis für die Existenz solcher Schaugefängnisse.
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