Der Beruf der Hure war im Mittelalter eine alltägliche und übliche Tätigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass die Huren geachtet waren. Nein, sie mussten im Normalfall eine bestimmte Kleidung tragen, um auf der Straße als Hure erkannt zu werden. Viele Frauen gaben sich aus finanzieller Not oder weil sie zum Beispiel durch Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung als ehrlos galten (- im Mittelalter herrschte die allgemeine Annahme, dass durch gewaltsamen Sex kein Kind gezeugt werden könne -) der Prostitution hin. Oftmals befanden sich die Huren in finanzieller Abhängigkeit von ihrem Frauenwirt (Betreiber des Frauenhauses) oder Zuhälter.
In den Städten gab es Frauen- oder Badehäuser, die von der Stadt betrieben oder von der Stadt an einen Pächter verpachtet wurden, in denen die Huren ihre Dienste anboten. Zusätzlich wurden auch von der Stadt genehmigte private Bordelle betrieben. So gehörten die Bordelle also zum ganz normalen Stadtbild und die Prostitution wurde öffentlich gefördert und geregelt.
Die Prostitution wurde von der Kirche und der Rechtsprechung nicht gern gesehen, aber toleriert. Man sah die Prostitution als kleineres Übel und als Ventil für den unbefriedigten Trieb der Männer an. So war es eben besser, die Männer gingen zu einer Hure, als sich an einer ehrbaren Frau zu vergreifen.
Auch wenn die Huren nicht geachtet waren, so gehörten sie doch zum normalen Leben. Sie waren gern gesehene Gäste auf bestimmten Festen, gaben ihr Wissen über die Sexualität im Allgemeinen oder ganz speziell (Vorlieben und Fähigkeiten bestimmter Männer) an Frauen weiter, die sonst eigentlich keine Möglichkeit hatten, sich zu diesem Thema zu informieren.
Die Obrigkeit im Mittelalter hatte ein Problem mit der Prostitution. Obwohl sie den nichtehelichen Geschlechtsverkehr als verwerflich ansahen, berücksichtigten sie doch den vermeintlichen Nutzen für die öffentliche Ordnung. Oft wurde nicht von Huren, sondern von „gefallenen Mädchen“ gesprochen, um das Problem als solches herunterzuspielen.
Ebenfalls problematisch war wohl die Definition der Prostitution. Allen dass eine Frau sich einem Manne hingab und dafür Geld verlangte, war kein Indiz, die Frau als Hure zu bezeichnen. Allgemein war es üblich, die Anzahl der verschiedenen Geschlechtspartner als Hinweis der Prostitution anzusehen. Die Meinungen, ab wann Prostitution vorlag, gingen hierbei von 40 bis 23.000 Geschlechtspartnern.
Im „Fasciculus Morum“ gibt es zum Beispiel die Erklärung „Der Begriff Hure allerdings darf nur auf solche Frauen Anwendung finden, die sich jedermann hingeben, ohne sich zu verweigern, und die das auch noch für Geld tun.“
Hat eine Frau nun also die vom jeweiligen Richter als Grenze betrachtete Anzahl Geschlechtspartner gehabt und auch immer Geld dafür verlangt, sich aber auch nur einem einzigen Mann verweigert, konnte sie nach der genannten Definition nicht der Prostitution bezichtigt und somit nicht als Hure bezeichnet werden.
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