Diese Redensart bedeutet heutzutage, dass man jemanden mit einer langen Wartezeit quält bzw. ihm entscheidende Informationen vorenthält.
Die Ursprünge sind im Mittelalter zu finden. Das Prozessverfahren regelte seit dem späten Mittelalter gesetzlich die römisch-rechtliche Methode zur Zufügung körperlicher Schmerzen. Mit diesem Mittel sollten von den Delinquenten Geständnisse erzwungen werden. Erst im Zeitalter der Aufklärung (1720-1785) wurde die „peinliche Befragung“ / „Befragung unter Schmerzen“ als menschenunwürdig erkannt. 1740 wurde diese in Preußen als erstes abgeschafft. Andere Staaten folgen erst allmählich später.
Die Redensart selbst ist erst seit dem 18. Jahrhundert bekannt. So schreibt Goethe in seiner Liebeslyrik von 1789 (Morgenklagen) über die zögernde Geliebte:
(…)
O du loses leidigliebes Mädchen
Sag mir an, womit hab ichs verschuldet,
Dass du mich auf diese Folter spannest,
Dass du dein gegeben Wort gebrochen?
(…)
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