Die Ständeordnung im Mittelalter

6. Mai 2012
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Im Mittelalter gliederte sich die Gesellschaft in drei “Stände”. Stände sind Gruppen der Gesellschaft, die durch Vorrechte, Benachteiligungen oder durch rechtliche Bestimmungen definiert sind.
Der erste Stand war der Klerus, die Geistlichkeit.
Der zweite Stand setzte sich aus dem Adel und der Ritterschaft zusammen.
Zum dritten Stand gehörte der Rest der Bevölkerung.

Ständeordnung

Ständeordnung im Mittelalter, Liber chronicarum – 23. Dezember 1493 (Quelle: Universität Heidelberg)

Die Ständeordnung im Mittelalter führte zu einer Unterteilung der Bevölkerung in eine herrschende und eine beherrschte Klasse. Die Privilegien von Klerus und Adel sicherten eine Versorgung mit allem Lebensnotwendigen. Der dritte Stand garantierte ihre Versorgung, selbst wenn ihm selber das Lebensnotwendige fehlte.
Im Mittelalter galt es als gottgegeben und unveränderlich, in seinen Stand hineingeboren zu werden und nichts daran ändern zu können. Die einzige Möglichkeit bestand darin, als Bauer oder Handwerker in die kirchliche Laufbahn zu wechseln.
Es gab für jeden Stand eine strenge Kleiderordnung.
Im späteren Mittelalter wurde die Ständegesellschaft durchlässiger. Durch die Bildung des Amtsadels (Adelstitel durch ein Amt) und das Aufkommen des Bürgertums verwischten sich die Grenzen. Die Gesellschaft entwickelte sich weiter und bald hatten viele Aufgaben keinen Platz mehr in der alten Ständegesellschaft.

Weiteres zu dem Thema findet ihr unter dem Schlagwort Ständeordnung.

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2 Responses to Die Ständeordnung im Mittelalter

  1. heinz
    26. Februar 2013 at 16:53

    ich finde sie haben es sehr sehr gut formuliert ! sonst verstehe ich geschichte nicht so gut aber sie haben es echt gut erklärt und deswegen verstehe ich es jetzt super !!! danke

    • nickless
      26. Februar 2013 at 18:50

      Bitte sehr.
      Das ist ja auch unser anliegen, schwierige Sachen einfach und verständlich zu erklären. Ich hoffe, Sie finden noch mehr interessante Artikel bei uns.
      Gruss nickless

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