Der Orden der Kreuzherren mit dem doppelten roten Kreuz wurde 1114 vom Jerusalemer Patriarchen Arnold gegründet. Dem Orden wurde die Augustinerregel verliehen. Er unterhielt zunächst ein Hospiz für Pilger in Jerusalem und leistete den Pilgern auf ihrem Weg zum heiligen Grab militärischen Schutz. 1163 wurde von Ritter Jaxa von Köpenick ein den Kreuzherren unterstehendes Kloster in Miechow/Kleinpolen gegründet. 1229 gründete der Breslauer Bischof Thomas I. eine Niederlassung des Ordens in seiner Residenzstadt Neisse.
1230 wurde dort zu der bereits unterhaltenen Kirche und dem Kloster St. Peter und Paul noch ein Hospital übernommen. 1296 folgte ein Hospital in Reichenbach, 1302 ein weiteres in Ratibor. 1319 erfolgte die Stiftung einer Probstei mit Hospital durch Erbvogt Ritter Johannes Secklin in Frankenstein. In der Stadt Glogau wurde ebenfalls ein Hospital unterhalten. Ab 1335 unterstanden sämtliche Propsteien dem Prager Kloster Zderaz, das 1420 von den Hussiten zerstört und 1435 von Papst Innozenz VIII. dem Johanniterorden übertragen wurde.
1500 wurde Kloster Zderaz dem Kreuzherrenprobst von Neisse unterstellt. Eine Übernahme des Ordens durch die Johanniter wurde damit verhindert und die Eigenständigkeit der Kreuzherren 1499 durch eine Bulle Papst Alexanders VI. bestätigt. Ab 1547 unterstanden dem Probst von Neisse als Generalvikar des Ordens sämtliche Niederlassungen in Böhmen, Mähren und Schlesien. Nachdem 1742 Schlesien an Preußen fiel, konnte der Orden seine Tätigkeit zunächst weiterführen, wurde aber 1810 durch die Säkularisation aufgelöst. Sein Besitz fiel an den Staat.
Letzte Kommentare