Exemtion

9. März 2014
Von

Klugscheisser

Exemtion ist an das lateinische Wort exemptio angelehnt und wird mit Ausgliederung ins Deutsche übersetzt. Dies umschreibt auch schon sehr gut die Verwendung des Wortes. Im rechtlichen Sinne wird damit ausgedrückt, dass Orte, Institutionen oder auch Personen aus dem eigentlichen und örtlichen Rechtssystem herausgenommen wurden und eine eigene Gerichtsbarkeit zuerkannt bekommen haben. Ein solches Privileg zu erteilen stand im Mittelalter selbstverständlich nur dem Kaiser zu. Aber auch die Pflicht von Abgaben konnte auf diese Weise herausgenommen werden.

Auch der Papst konnte entsprechende Privilegien erteilen und aus dem kirchlichen Rechtssystem herauslösen oder von kirchlichen Pflichten befreien.

Neben dem Substantiv gibt es auch noch die Adjektive exemt oder eximiert. Diese können dem Namen, der Institution oder dem Ort vorangestellt werden, um deren speziellen rechtlichen Status zu beschreiben.

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