Der Pranger (auch Schandpfahl) war ein Instrument der Strafvollziehung und äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.
Zunächst war der Pranger ein Folterwerkzeug an dem zum Beispiel die Prügelstrafe vollzogen wurde. Im 13. Jahrhundert setzte sich die Verwendung des Prangers zum Vollzug von Ehrenstrafen durch.
Der Verurteilte wurde öffentlich zur Schau gestellt. Diese öffentliche Bestrafung war in der mittelalterlichen, sehr auf Ansehen und Ehre ausgerichteten Gesellschaft ein schwerer Einschnitt in das Leben des Bestraften. Meist war es nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen möglich, das Leben so fortzusetzen, wie es vor der öffentlichen Bestrafung geführt wurde.
Der am Pranger stehende Verurteilte musste Hohn und Spott der Passanten ertragen. Es war üblich, den am Pranger stehenden mit Gegenständen zu bewerfen oder anzuspucken. Während faules Obst, Fäkalien und Spucke in aller Regel keine Gefahr für Leib und Leben des Verurteilten darstellten, gab es mitunter auch Prügel von den Passanten. Das Werfen harter Gegenstände wie Steine und ähnliches war in
vielen Städten verboten.
Oft folgte der Bestrafung am Pranger die Ausweisung aus der Stadt.
Der Pranger oblag der niederen Gerichtsbarkeit und wurde für kleinere Vergehen verhängt.
Meineid, Gefährdung der Ordnung, Sittlichkeitsvergehen und kleinere Vermögensdelikte wurden mit dem Pranger bestraft. Aber auch harmlose Vergehen wie zum Beispiel Fluchen konnten am Pranger geahndet werden.
Während der feste säulenartige Pranger nicht nur Stätte der Bestrafung, sondern auch Zeichen der Gerichtsbarkeit war, gab es noch andere Formen des Prangers.
Es gab zum Beispiel den Block, was eine eher simple, aber wirkungsvolle Konstruktion war. Der zu Bestrafende wurde zwischen zwei Brettern eingeklemmt, die Aussparungen für den Hals und die Hände hatten. Auch konnte der Block zusätzlich oder ausschließlich um die Füße gelegt werden.
Natürlich gab es den eigentlichen Schandpfahl, einen in den Boden eingelassenen Pfosten mit einem Halseisen.
An öffentlichen Plätzen gab es auch Ketten mit Halseisen, die an ein Gebäude wie Rathaus oder Kirche angebracht waren.
Auf dem Sitzpranger wie Schandstuhl oder Schandsessel konnte der Verurteilte zumindest sitzen. Ob ihn das seine Strafe tatsächlich leichter ertragen liess, darf bezweifelt werden.
Neben all diesen Formen des Prangers gab es aber auch noch die mobilen Versionen. So konnte beispielsweise ein Käfig oder Schaugefängnis auf einem Marktplatz oder sonstigen öffentlichen Platz aufgestellt werden. Aber auch die Errichtung eines Prangers auf einer erhöhten Tribüne mitten auf einem Volksfest war nicht unüblich.
Ziele des Prangers waren die Bestrafung von Verurteilten und die Abschreckung derer, die der Bestrafung beiwohnen durften.
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