Säkularisation

30. Juni 2013
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Klugscheisser Unter Säkularisation versteht man die Enteignung kirchlicher Besitztümer und Überführung in staatlichen Besitz. In aller Regel werden kirchliche Institutionen aufgelöst und ihre Besitztümer in Staatseigentum überführt. Allerdings können auch ganze geistliche Fürstentümer und Herrschaften enteignet werden.

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