Goldschmiede (mhd. goltsmit; lat. faber aurifex, aurifaber) waren im Frühmittelalter vor allem in Klosterwerkstätten daheim. Silberschmiede scheinen als spezieller Beruf keine Rolle gespielt zu haben. Die handwerkliche Fertigkeit der Antike lebte in den Klosterwerkstätten weiter. Aus Gold und Silber wurden Gegenstände zum Dienst an Gott, also für den Kirchenkult, gefertigt. Könige und Fürsten ließen von Hörigen, selten von freien wandernden Goldschmieden, in eigenen Werkstätten ihre Goldschmiedearbeiten herstellen.
Etwa 1000 n. Ch. förderte der kunstsinnige Bischof Bernward von Hildesheim die Goldschmiedekunst. Für das 11. Jahrhundert sind erste Goldschmiede aus dem Laienstand in Paris belegt. Sie hatten eine hohe Reputation in der Handwerkerhierarchie der Stadt. Sie arbeiteten für die Kirche und den Adel.
Bürgerliche Goldschmiede sind seit Mitte des 12. Jahrhunderts in Köln und Wien belegt. Mitte des 13. Jahrhunderts sind in 50 Städten des Reichsgebietes Goldschmiede belegt. Zunftordnungen aus Wien (1366) und Köln (Anfang 14. Jahrhundert) sind erhalten.
Goldschmiede waren angesehene Bürger, marschierten bei Umzügen und Prozessionen an bevorzugter Stelle und bekleideten hohe Ämter. Die Lehre dauerte zwischen vier und acht Jahren. Dort wurden die Techniken des Gießens, Schmiedens, Treibens, Punzens, Gravierens, Schneidens, Ziselierens, Tauschierens und Vergoldens erlernt. Die Gesellenzeit dauerte weitere vier bis sechs Jahre. Nicht überall gingen die Goldschmiedegesellen auf die Walz. Goldschmiede stellten liturgische Geräte, Schmuck, Trinkgefäße, Tafelbesteck und -geschirr sowie schmückendes Beiwerk für Kleidung oder Bucheinbände her. Die fertigen Stücke wurden von städtischen Warenschauern und den Zunftmeistern auf den Feingehalt geprüft und bei “probmäßigem” Befund mit der städtischen Punze gekennzeichnet.
Der Geselle, der sich als Meister und Bürger ansässig machen wollte, musste noch eine lange Wartezeit ableisten. Nur der, der eine Witwe oder Tochter eines Meisters geheiratet hatte, brauchte nicht zu warten.
Für die Meisterprüfung musste, unter Aufsicht eines oder mehrerer Meister, der Geselle vorgeschriebene Meisterstücke anfertigen. Gegen Ende des Mittelalters bekam er für die Herstellung der Meisterstücke ein halbes Jahr Zeit. Wenn er die festgesetzte Gebühr entrichtet und die Prüfung bestanden hatte, erfolgte die feierliche Aufnahme und Vereidigung als Meister. Ein auf Kosten des jungen Meister ausgerichtetes Festgelage gehörte dazu.
Anfang des 16. Jahrhunderts trennten sich Gold- und Silberschmiede in je eigene Zünfte, zuerst in Nürnberg und später in Augsburg belegt.
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