Enthaupten war eine Art der Todesstrafen im Mittelalter. Im Gegensatz zu anderen Todesstrafen galt die Enthauptung nicht als ehrenrührig. Deshalb war sie meist adeligen Verurteilten vorbehalten oder wurde gnadenhalber an Stelle anderer Todesstrafen „gewährt“.
Enthaupten ist eine Todesstrafe „mit blutiger Hand“.
Beim Enthaupten wurde der Kopf des Verurteilten vom Henker mit einem Beil oder Schwert vom Rumpf getrennt. Eine gut ausgeführte Enthauptung wurde mit einem einzigen Schlag gegen den Nacken vollzogen. Aber es kam auch vor, dass der Henker seine Arbeit nicht ordentlich verrichtete und den Kopf mit mehreren Schlägen vom Rumpf „hackte“.
Wurde die Enthauptung mit dem Schwert durchgeführt, musste der Delinquent mit erhobenem Haupt aufrecht auf dem Richtgerüst knien. War er dazu nicht in der Lage, wurde er von den Henkershelfern an den Haaren in dieser Position gehalten.
Bei der Enthauptung mit dem Beil kniete der Verurteilte vor einem Richtblock auf den er sein Haupt legen musste.
Das Enthaupten eines Verurteilten geschah in aller Regel öffentlich. An einem zentralen Ort wurde das Richtgerüst errichtet und zahlreiche Schaulustige wohnten der Vollstreckung bei. Oft wurde der Kopf des Enthaupteten an den Haaren emporgehoben und dem Publikum präsentiert. Der Henker fragte den Richter, ob er wohl gerichtet habe. Bejahte der Richter diese Frage, sprach er den Henker somit von der Blutschuld frei.
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