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	<title>Kommentare zu: Winkelehe</title>
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	<description>Wissenswertes, Geschichten, Termine und vieles mehr</description>
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		<title>Von: Kati</title>
		<link>http://mittelaltergazette.de/12154/wissenswertes/winkelehe/#comment-17165</link>
		<dc:creator>Kati</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2017 09:40:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&quot;Neben der Kirche war die Winkelehe den Stadträten, welche allesamt männlich waren, auch ein Dorn im Auge.&quot;

Hm. Schmeiß das mal raus. Hier ging es wirklich mal darum, die Frau zu schützen, was man eherenwerten Männern durchaus mal zutrauen darf. ;-)

Der Grund war, dass die Frau für den Fall einer Schwangerschaft oder auch nur der (damals entehrenden) Entjungferung abgesichert sein sollte. Der Mann sollte sich nicht herausreden können, sondern hatte nach dem öffentlich abgegebenen Eheversprechen zu den von ihm gezeugten Kindern zu stehen, und zwar erforderlichenfalls auch per Zwang - der, wie wir gut wissen, in allen Kulturen normalerweise zum Glück auch ziemlich rigoros ausgeübt wird.

Dass die Winkelehe trotzdem gültig war, kommt daher, dass der Vollzug der Ehe (also ein mindestens einmaliger vaginaler Geschlechtsverkehr) notwendiger Bestandteil war.
Also:
1. Eheversprechen (Treue usw.)
2. Vollzug
Erst dann wurde die Ehe in der christlich-abendländischen Tradition rechtsgültig. Und in vielen anderen Kulturen ebenfalls. Daher kommen auch solche Traditionen, wie das blutige Bettlaken am Morgen aus dem Fenster zu hängen. Im Grunde stand die Jungfernschaft ja als Beweis dafür, dass die Frau nicht von einem anderen Mann schwanger sein kann. Ging es um politisch oder wirtschaftlich wichtige Ehen, war es nicht einmal selten, dass beim ersten Vollzug Zeugen anwesend waren und Protokoll führten.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Neben der Kirche war die Winkelehe den Stadträten, welche allesamt männlich waren, auch ein Dorn im Auge.&#8221;</p>
<p>Hm. Schmeiß das mal raus. Hier ging es wirklich mal darum, die Frau zu schützen, was man eherenwerten Männern durchaus mal zutrauen darf. <img src='http://mittelaltergazette.de/mag/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Der Grund war, dass die Frau für den Fall einer Schwangerschaft oder auch nur der (damals entehrenden) Entjungferung abgesichert sein sollte. Der Mann sollte sich nicht herausreden können, sondern hatte nach dem öffentlich abgegebenen Eheversprechen zu den von ihm gezeugten Kindern zu stehen, und zwar erforderlichenfalls auch per Zwang &#8211; der, wie wir gut wissen, in allen Kulturen normalerweise zum Glück auch ziemlich rigoros ausgeübt wird.</p>
<p>Dass die Winkelehe trotzdem gültig war, kommt daher, dass der Vollzug der Ehe (also ein mindestens einmaliger vaginaler Geschlechtsverkehr) notwendiger Bestandteil war.<br />
Also:<br />
1. Eheversprechen (Treue usw.)<br />
2. Vollzug<br />
Erst dann wurde die Ehe in der christlich-abendländischen Tradition rechtsgültig. Und in vielen anderen Kulturen ebenfalls. Daher kommen auch solche Traditionen, wie das blutige Bettlaken am Morgen aus dem Fenster zu hängen. Im Grunde stand die Jungfernschaft ja als Beweis dafür, dass die Frau nicht von einem anderen Mann schwanger sein kann. Ging es um politisch oder wirtschaftlich wichtige Ehen, war es nicht einmal selten, dass beim ersten Vollzug Zeugen anwesend waren und Protokoll führten.</p>
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